CAD Pläne & Baueingabe

Für ihr Projekt übernehmen wir ebenso die Bauplanung und Baueingabe. Dies bieten wir als Meisterbetrieb nach §43 Abschnitt 4 an. Somit benötigen sie keinen Architekten. 

Falls gewünscht, können Folgearbeiten wie

von langjährigen Partnerfirmen, organisiert und vermittelt werden.

§ 43 Planverfasser
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(4) Für die Errichtung von
1. Wohngebäuden mit einem Vollgeschoß bis zu 150 m² Grundfläche,
2. eingeschossigen gewerblichen Gebäuden bis zu 250 m² Grundfläche und bis zu
5 m Wandhöhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt von
Außenwand und Dachhaut,
3. landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bis zu zwei Vollgeschossen und bis zu
250 m² Grundfläche dürfen auch Angehörige der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder
Bauingenieurwesen, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen
Bildungseinrichtung das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, sowie staatlich
geprüfte Technikerinnen oder Techniker der Fachrichtung Bautechnik als
Planverfasser bestellt werden. Das gleiche gilt für Meisterinnen und Meister des
Maurer-, Zimmerer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks und für Personen, die
diesen handwerksrechtlich gleichgestellt sind.

Durch unser innovatives, modernes CAD-Holzbauprogramm ist es möglich ihr Bauvorhaben zu visualisieren und ihnen als Kunde von Beginn an, die Planung anschaulich darzustellen. Änderungen können leicht vorgenommen werden, die erstellten CAD-Pläne ermöglichen einen hohen Vorfertigungsgrad in der Werkstatt, dadurch eine passgenaue und schnelle Auftragsabwicklung.